Aus dem SektorStimmen
Vielgestaltiges Stiftungswesen
Errichtung Rechtliche Grundlage der Stiftung bilden die Artikel 80 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Gleich der erste Artikel legt fest, worum es geht: Die Stiftung ist ein für einen besonderen Zweck gewidmetes Vermögen. Das gestiftete Geld gehört also nicht mehr dem Stifter, sondern nur noch der Stiftung. Diese wird durch eine öffentliche Urkunde oder durch...
von Peter Buss