
Neue EU-Datenschutzregelung – viel unnötige Aufregung?

Die europäische Datenschutzregelung sorgt in der Schweiz für Unruhe. Tatsache ist: Geschätzte 95% aller Schweizer Stiftungen und Vereine dürften von diesem neuen EU-Gesetz nicht betroffen sein. Für sie gilt weiter das aktuelle Schweizer Recht (das sich allerdings in 2-3 Jahren an die EU-Regelung wird anpassen müssen). Denn
- sie haben weder eine Niederlassung im EU-Raum
- bieten auch keine Waren und Dienstleistungen im EU-Raum an und
- führen auch keine Datensammlung, um damit beobachten systematisch das Verhalten von Personen im EU-Raum zu beobachten.
Wer sich weiter kundig mchen möchte: Für Mitglieder der drei Branchenverbände gibt es die folgenden Infos:
- proFonds hat eine praktische Checklist, um zu klären, ob man als Stiftung oder Verein von der EU-Regelung betroffen ist. Das geht einfach und schnell.
- swissfoundations hat ein Info-Blatt auf englisch
- swissfundraising hat ein Praxishandbuch mit Handlungsempfehlungen ausgearbeitet.