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Wirkungsorientierte Anlagepolitik

Jede Stiftung kann ihre Anlagepolitik wirkungsorientiert einsetzen. Die Mittel dafür reichen von einer widerspruchsfreien Anlagepolitik über die Kosteneffizienz bis zu „Mission Investing“. Die Grösse der Stiftung spielt dabei eine untergeordnete Rolle.

Wie funktioniert wirkungsorientierte Anlagepolitik?

Wirkung mittels Anlagepolitik erzielen alle Massnahmen, die entweder zusätzliche Mittel für den Stiftungszweck generieren oder Stiftungskapital dort hinlenken, wo es zweckkonform eingesetzt wird. Eine Lenkung des Stiftungskapitals wird mittels selektiver Anlageverfahren erreicht. Mit negativer Selektion schliesst man Anlagen aus, die gegen die Mission der Stiftung wirken, z.B. keine Staatsobligationen von Ländern mit Todesstrafe. Positiv selektionierte Anlagen sollen die Mission der Stiftung unterstützen und zusätzliche Wirkung erreichen, z.B. das Social Business von Essilor für bezahlbare Lesebrillen armer Rentner. Damit verleiht die Stiftung im Grunde genommen das Kapital zweckfördernd, was schliesslich eine zusätzliche Fördertätigkeit ist.

Vorteile einer Anlagekompetenz im Stiftungsrat

Stiftungszweckförderndes Investieren gelingt auf Dauer aber nur, wenn ‚Anlegen’ die Bedeutung eines zusätzlichen Kerngeschäfts der Stiftung erhält. Das bedeutet auch mehr Selbstverantwortung des Stiftungsrats und eine Befreiung von Interessenkonflikten. Vor allem bei der Ausführung der Vermögensverwaltung können Interessenkonflikte hinderlich sein. Die beste Massnahme dagegen ist die Bildung oder Anreicherung dieser Kompetenz im Stiftungsrat. Dann ist eine Delegation der Vermögensverwaltung nicht (mehr) notwendig. Im übrigen kann sowieso niemand dem Stiftungsrat den Strategieentscheid, von welchem 90% des Anlageerfolgs abhängt, abnehmen. Kommt dazu, dass die heutige Dynamik der Kapitalmärkte viel kürzere Reaktionszeiten für die Anpassung strategischer Entscheide verlangt.

Die selbständige Durchführung der Vermögensverwaltung führt auch zu tieferen Kosten. Und eine Reduktion der Vermögensverwaltungskosten kann massgeblich zur verbesserten Wirkung beitragen, weil mehr Geld zur Verfügung steht. Zur Veranschaulichung eine kurze Rechnung: Fr. 100 Kapital bei einer Jahresrendite von 3% ergibt bei 1.5%, resp. 0.5% Kosten am Jahresende ein neues Kapital von Fr. 101.50, resp. Fr. 102.50. Nach 20 Jahren ergibt sich mit dem Zinseszinseffekt Fr. 134.70, resp. Fr. 163.90. Ein Prozentpunkt weniger Kosten ergibt über 20 Jahre also fast 30% Zusatzertrag.

Anlagekompetenz im Stiftungsrat und die Vermeidung von Interessenkonflikten sind der beste Garant, dass eine wirkungsorientierte Anlagepolitik effektiv im Sinne der Stiftungsziele umgesetzt wird.

Wer wirkungsorientiert investiert, darf die Vermögenserwaltung nicht delegieren. Denn ‚Anlegen‘ wird damit zum Kerngeschäft der Stiftung. Damit müssen die Stiftungsratsmitglieder auch fit und kompetent in diesem Metier sein, resp. werden.

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